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January 20 2011
“— Franz Hohler
Gegenvorschlag
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-5 (neu)
I
3Im Wissen darum, dass ohne sie
bedankt sich die Eidgenossenschaft bei allen Ausländerinnen und Ausländern, die hier arbeiten. Sie gibt ihrer Freude darüber Ausdruck, dass sie mit ihrer Tätigkeit das Leben in unserm Lande ermöglichen und heisst sie als Teilnehmer dieses Lebens willkommen.
weder Häuser, Strassen noch Tunnels gebaut würden,
weder Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Hotels und Restaurants betrieben würden,
weder Abfall, Reinigung, Verkehr und Informatik bewältigt würden,
4
Sie hofft, dass es ihnen gelingt, sich mit den hiesigen Gebräuchen vertraut zu machen, ohne dass sie ihre Herkunft verleugnen müssen.
5
Sollten sie straffällig werden, unterliegen sie denselben gesetzlichen Bestimmungen wie die Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
II
Übergangsbestimmungen:
Dieser Gegenvorschlag bedarf nicht der Volksabstimmung. Er tritt für jedermann vom Moment an in Kraft, da er dessen Richtigkeit erkannt hat.
”
July 11 2010
May 02 2010
March 04 2010
February 13 2010
February 12 2010
June 09 2009
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